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Impfpass verloren? Rechtzeitig um Ersatz kümmern - Informationen darin können Leben retten


Der Impfpass kann wie jedes andere Dokument beim Umzug oder auf Reisen verloren gehen. In der Regel fällt der Verlust zunächst nicht auf. Erst dann, wenn der Arzt in der Rettungsstelle nach dem Zeitpunkt der letzten Tetanus-Impfung fragt, wird es kritisch. Wer seinen Impfpass vermisst, sollte sich deshalb rechtzeitig um Ersatz kümmern. Beim behandelnden Arzt kann der Impfstatus erfragt werden. In einem neuen Pass wird dann eingetragen, welche Impfungen bereits erfolgt sind. Falls sich dies nachträglich nicht mehr rekonstruieren lässt, wird die Grundimmunisierung wiederholt (Digitaler Impfpass).


Wozu dient der Impfpass?


Der Impfpass oder Impfausweis wird bestenfalls bereits bei der Geburt eines Kindes ausgestellt. Das kleine gelbe Heft dient dazu, alle erfolgten Impfungen zu dokumentieren und den Inhaber rechtzeitig daran zu erinnern, welche Immunisierungen aufgefrischt werden müssen. Der Impfpass ist ein internationales, mehrsprachiges Dokument. Auch im Ausland soll ein behandelnder Arzt in der Lage sein, herauszufinden, welche Impfungen sein Patient bereits erhalten hat. Abgesehen von seiner Erinnerungsfunktion kann dieses Dokument durchaus Leben retten, beispielsweise dann, wenn im Falle eines Unfalls eine lang zurückliegende Tetanusimpfung erneuert werden kann und so einem Wundstarrkrampf vorgebeugt wird. Die STIKO (Ständige Impfkommission) des Robert-Koch-Instituts empfiehlt Erwachsenen, ihren Impfstatus etwa alle zehn Jahre selbst zu überprüfen oder durch den Hausarzt kontrollieren zu lassen. Fehlende Impfungen sollten dann nachgeholt werden. Eine Impfpflicht existiert aber in Deutschland nicht. Dennoch besitzen einer Statistik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge immerhin etwa 87 Prozent der Deutschen einen Impfpass.


Was tun, wenn der Impfpass verloren geht?


Geht der Impfpass einmal verloren oder ist die Dokumentation darin unvollständig, ist das kein Weltuntergang. Jeder Arzt ist verpflichtet, die Akten seiner Patienten zehn Jahre lang aufzubewahren. In der Krankenakte ist auch notiert, welche Impfungen der Patient bereits erhalten hat. Der Immunisierungsstatus kann deshalb beim Hausarzt nachgefragt und in einem neuen Ausweis eingetragen werden. Das Blanko-Dokument ist ebenfalls dort erhältlich. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wer allerdings zum Beispiel durch Umzüge seinen Hausarzt häufig gewechselt hat, muss in allen Praxen, in denen er in den vergangenen zehn Jahren in Behandlung war, vorsprechen. In einigen Fällen, beispielsweise wenn der Impfpass bereits in der Vergangenheit einmal verloren gegangen ist, werden Impfungen auch außerhalb des Ausweises dokumentiert. Wer solche Dokumente besitzt, kann die daraus hervorgehenden Informationen beim zuständigen Gesundheitsamt in einem neuen Ausweis eintragen lassen.


Gibt es noch andere Möglichkeiten, den Impfstatus zu überprüfen?


Abgesehen von Konsultation des Hausarztes kann der Impfstatus durch einen Bluttest zum Nachweis von Antikörpern festgestellt werden. Solche Bluttests sind allerdings nicht immer zuverlässig und nicht jede Immunisierung schlägt sich im Testergebnis nieder. Darüber hinaus übernehmen nicht alle Krankenkassen die Kosten für diese Untersuchung. Lediglich Frauen mit Kinderwunsch sollten einen Antikörpernachweis in Betracht ziehen, falls kein Impfpass vorliegt und sich die Informationen nicht anderweitig beschaffen lassen. Windpocken und Röteln während einen Schwangerschaft können das Kindeswohl gefährden und zu erheblichen Komplikationen führen. Daher ist es sinnvoll, rechtzeitig abzuklären, ob für beide Erkrankungen ein Impfschutz besteht. Ist dies nicht der Fall, sollte die Immunisierung unbedingt nachgeholt werden.


Was passiert, wenn der Impfstatus sich nicht rekonstruieren lässt?


Lässt sich der Impfstatus weder durch den behandelnden Hausarzt noch mithilfe eines Bluttests rekonstruieren, sollten nicht dokumentierte Impfungen nachgeholt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der offiziellen Empfehlung der STIKO. Die mündliche Versicherung des Patienten, er habe eine bestimmte Immunisierung bereits erhalten, reicht nicht aus, um diese entsprechend im Impfpass einzutragen, zumal viele Menschen ohnehin nur mangelhaft über ihren Immunisierungsstatus informiert sind. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber, beispielsweise die Bundeswehr, die Vorlage eines Impfpasses verlangt. Ist dieser nicht auffindbar, fällt die Auffrischung der nicht dokumentierten Impfungen in die Zuständigkeit des Betriebsarztes, beziehungsweise in diesem Fall in die des Truppenarztes.


Welche Impfungen gehören zur Grundimmunisierung?

Ist der Impfstatus des Patienten nicht rekonstruierbar, wird in der Regel die Grundimmunisierung aufgefrischt. Dazu gehören laut STIKO die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Pertussis (Keuchhusten). Die Masern-, Mumps- und Röteln-Impfung erhalten alle Patienten, die nach 1970 geboren wurden. Menschen jenseits des 60. Lebensjahres werden außerdem Impfungen gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken empfohlen. Wer sich häufig in Risikogebieten für FSME aufhält oder dort lebt, sollte sich auch gegen diese Erkrankung immunisieren lassen. Die Kosten für die Grundimmunisierung werden von den gesetzlichen Krankennkassen übernommen.


Welche Gesundheitsrisiken entstehen durch eine doppelte Immunisierung?

Bei unklarem Impfstatus sollte die Grundimmunisierung auch dann aufgefrischt werden, wenn der Patient glaubt, sie bereits erhalten zu haben. Eine doppelte Impfung ist aus medizinischer Sicht unbedenklich und birgt keine Gesundheitsrisiken. Bei Totimpfstoffen, die abgestorbene Krankheitserreger oder Teile davon enthalten, kann es zu leichten, lokalen Nebenwirkungen kommen. Dazu gehören vor allem Schmerzen rund um die Einstichstelle. Die Tetanus-Impfung wird zum Beispiel mit einem solchen Totimpfstoff durchgeführt. Menschen, die unter einer schweren, akuten Erkrankung leiden, sollten ihre Grundimmunisierung erst nach der Genesung auffrischen lassen. Schwangere Patientinnen werden in der Regel nach der Entbindung geimpft. Das gilt vor allem für die Injektion von Lebendimpfstoffen, wie sie bei der Masern-, Mumps- und Röteln-Impfung verwendet werden. Lebendimpfstoffe enthalten lebendige, aber abgeschwächte Erreger, die während einer Schwangerschaft die Gesundheit von Kind und Mutter gefährden könnten. Vor einer Immunisierung sollte außerdem abgeklärt werden, ob der Patient Medikamente einnimmt, bei denen es zu Wechselwirkungen mit dem Impfwirkstoff kommen kann. Entgegen der landläufigen Meinung spricht ein leichter Infekt mit erhöhter Temperatur nicht gegen eine Impfung. Auch das Stillen eines Säuglings ist keine Kontraindikation.


Quellen

Deutsches Grünes Kreuz, „Impfschutz für Erwachsene“: http://dgk.de/gesundheit/impfen-infektionskrankheiten/impfschutz-fuer/erwachsene.html (aufgerufen am 10.11.2016)


Robert Koch Institut „Epidemiologisches Bulletin“, Nr.34/29.08.2016: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2016/Ausgaben/34_16.pdf?__blob=publicationFile (aufgerufen am 10.11.2016)


Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „FAQs zum Impfen“: http://www.impfen-info.de/impfpass/faqs-zum-impfen/ (aufgerufen am 10.11.2016)




Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Impfpass verloren. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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