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(Bundeseinheitlicher) Medikationsplan




Die moderne medizinische Versorgung hat dazu geführt, dass viele Patienten zur Behandlung ihrer Krankheiten mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen. Dabei kann es zu Verwechslungen auf Seiten des Patienten und auf Seiten der behandelnden Ärzte und Apotheker kommen. Auch die Wechselwirkungen der verschiedenen Medikamente müssen berücksichtigt werden. Um diesen Problemen zu begegnen, soll in Deutschland ein bundeseinheitlicher Medikationsplan eingeführt werden. Wie ein solcher Medikationsplan aussieht, welche Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan haben und was man beachten muss erklärt vitabook.


Was ist ein Medikationsplan?


Auf einem Medikationsplan werden alle Medikamente aufgeführt, die ein Patient einnehmen muss. Außerdem enthält er Informationen über die Art und den Grund der Anwendung. Ein solcher Plan hilft Patienten, einen Überblick über die von ihnen einzunehmenden Medikamente zu behalten. Außerdem können Ärzte die von ihnen verschriebenen Medikamente besser aufeinander abstimmen, um beispielsweise Wechselwirkungen zu vermeiden. Ein Medikationsplan kann in Papierform vorliegen oder elektronisch von Ärzten und Apothekern erstellt und verwaltet werden.


Gibt es einen bundeseinheitlichen Medikationsplan?


Im Jahr 2015 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte „E-Health-Gesetz“ verabschiedet. Im Rahmen dieses Gesetzes soll ein für die Bundesrepublik einheitlicher Medikationsplan eingeführt werden. Ab dem ersten Oktober 2016 haben Patienten Anspruch auf den sogenannten „Bundeseinheitlichen Medikationsplan“, der manchmal auch als „Medikationsplan 2.0“ bezeichnet wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient mindestens drei verordnete, d.h. von einem Arzt verschriebene, Medikamente gleichzeitig einnehmen muss. Außerdem muss die Anwendung dauerhaft erfolgen. Der Medikationsplan wird vorerst nur in Papierform zur Verfügung stehen.


Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass der Bundeseinheitliche Medikationsplan ab dem Jahr 2018 auch in elektronischer Form vorliegt und auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt werden kann. Der elektronische Medikationsplan soll die Zusammenarbeit von Patienten, Ärzten und Apothekern weiter erleichtern und mögliche Fehler bei der Übertragung in Papierform verringern.


Welche Informationen beinhaltet der Bundeseinheitliche Medikationsplan?


Auf dem Bundeseinheitlichen Medikationsplan finden sich Informationen über den Patienten wie der Name und das Geburtsdatum. Auch der Name und die Adresse des behandelnden Arztes sind auf dem Medikationsplan festgelegt.


Bezüglich der Medikamente sind auf dem Medikationsplan folgende Informationen enthalten:

  • Wirkstoff – Welcher Wirkstoff ist in dem Medikament enthalten?
  • Arzneimittel – Wie ist der Handelsname des verschriebenen Medikaments?
  • Stärke – Welche Menge an Wirkstoff ist im Medikament enthalten?
  • Form – In welcher Form wird das Medikament eingenommen?
  • Angaben über die Einnahmezeit – Wird das Medikament morgens, mittags, abends oder zur Nacht eingenommen?
  • Hinweise – Was gibt es bei der Einnahme des Medikaments zu beachten?
  • Grund – Weshalb wird das Medikament eingenommen?

Beispiel für einen Medikationsplan

Abb.1: Beispiel für einen Medikationsplan (Eigens erstellte Abbildung)


Für den Bundeseinheitlichen Medikationsplan wird es eine standardisierte Vorlage geben, die für jeden Patienten verwendet wird. Ein beispielhaftes Muster für einen Medikationsplan ist in Abbildung 1 zu sehen.


Welche Medikamente werden auf dem Medikationsplan aufgeführt?


Auf einem Medikationsplan sollten alle Medikamente aufgeführt werden, die dem Patienten von einem Arzt verschrieben wurden. Allerdings kann der Arzt auch andere Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel zum Medikationsplan hinzufügen, wenn der Patient solche einnimmt. Es kann hilfreich sein, Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin- oder Mineralstoffpräparate (Vitamin C, Eisen, Magnesium, Calcium) ebenfalls auf dem Medikationsplan zu erfassen. Apothekenpflichtige Medikamente, die nicht von einem Arzt verschrieben wurden (Beispielsweise Aspirin oder Ibuprofen) können vom Apotheker auf den Medikationsplan aufgenommen werden, sofern das vom Patienten gewünscht ist.

Auch Medizinprodukte wie etwa Inhalatoren oder Insulinpumpen sollten auf dem Medikationsplan aufgeführt werden.


Wer stellt den Medikationsplan aus?


Das Erstellen eines Medikationsplanes ist Teil der hausärztlichen Versorgung. Bei Patienten, die nicht bei einem Hausarzt in Behandlung sind, kann auch ein Facharzt einen Medikationsplan erstellen. Hausärzte sind für das Ausstellen eines Medikationsplanes besonders geeignet, da sich oft den engsten Kontakt zum Patienten pflegen. Sie sammeln die Befunde anderer Fachärzte und können so den Medikationsplan den Bedürfnissen des Patienten entsprechend erstellen. Es empfiehlt sich, nur einen Arzt mit der Erstellung eines Medikationsplanes zu beauftragen, da dieser alle Informationen zusammentragen kann. So werden mögliche Absprache- und Übertragungsfehler vermieden.


Jeder Arzt, der einem Patient ein Medikament verschreibt, ist dazu verpflichtet den Medikationsplan zu aktualisieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Hausarzt, einen niedergelassenen Facharzt oder einen Arzt im Krankenhaus handelt.


Was sind die Vorteile eines Medikationsplans?

Viele, vor allem ältere Patienten müssen oftmals mehrere Medikamente einnehmen. Dabei ist es leicht, die Übersicht zu verlieren und die Einnahme einer Tablette zu vergessen. Ein Medikationsplan kann dem Patienten helfen, den Überblick über die von ihm einzunehmenden Medikamente zu behalten.


Die Abstimmung zwischen Ärzten spielt eine große Rolle für die optimale Behandlung eines Patienten. Oftmals verschreibt etwa ein Facharzt ein Medikament, ohne dass die anderen behandelnden Ärzte sofort darüber aufgeklärt werden. So können Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Ärzten entstehen, die auch Fehler in der Medikation zur Folge haben können. Ein einheitlicher Medikationsplan hilft, solche Fehler zu vermeiden.


Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Folge werden etwa zehn Prozent aller Krankenhausaufnahmen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen verursacht. Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten können dazu führen, dass Beschwerden für den Patienten entstehen oder dass Medikamente ihre Wirksamkeit verlieren. Mit Hilfe eines einheitlichen Medikationsplanes lassen sich Wechselwirkungen besser feststellen. Ein elektronischer Medikationsplan hilft dabei besonders, denn Wechselwirkungen zwischen Medikamenten können mit Computer-Anwendungen überprüft werden. Diese Überprüfung kann von einem Arzt oder Apotheker durchgeführt werden.


Welche Patienten profitieren besonders von einem Medikationsplan?

Der Bundeseinheitliche Medikationsplan wird für Patienten eingeführt, die mindestens drei Medikamente über mindestens achtundzwanzig Tage einnehmen müssen. Vor allem für Patienten, die viele verschiedene Medikamente einnehmen, ist ein Medikationsplan eine große Hilfe.


Doch auch Patienten, die nur wenige Medikamente einnehmen, kann ein Medikationsplan helfen, den Überblick zu behalten. Durch einen elektronischen Medikationsplan können sogar seltene Wechselwirkungen von Medikamenten schnell erkannt werden und die Abstimmung zwischen verschiedenen Ärzten wird deutlich verbessert.


Ein Medikationsplan verbessert die Sicherheit der Arzneimitteltherapie. Die Zusammenarbeit von Patienten, Hausärzten, Fachärzten und Apothekern kann dazu beitragen, Risiken und Nebenwirkungen bei der Medikamenteneinnahme nachhaltig zu vermeiden. Deshalb empfiehlt es sich für jeden Patienten, der Medikamente einnehmen muss, zusammen mit dem Hausarzt einen Medikationsplan zu erstellen.





Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Medikationsplan. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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