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Patientenakte? Gesundheitsakte? Viel mehr als Wortklauberei!

Patientenakte? Gesundheitsakte? Viel mehr als Wortklauberei!

Versinkt die digitale Revolution des Gesundheitswesens im Chaos?

Lässt das Chaos bei den Begrifflichkeiten auf den aktuellen Stand im digitalen Gesundheitswesen schließen? Die bestürzende Antwort lautet: ja. Während der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe soeben auf der ConHIT zum wiederholten Male verkündete, die digitale Revolution im Gesundheitswesen müsse vom Patienten her gedacht werden, sich jedoch gleichzeitig herausgestellt hat, dass die eGK hierfür nicht geeignet ist, forderte kurz zuvor die Bertelsmann-Stiftung eine Patientenakte, meinte aber eine Gesundheitsakte. Der Unterschied zwischen diesen beiden ist elementar.

Kurz, bevor die Medizin-IT-Messe ConHIT ihre Pforten öffnete, publizierte die Bertelsmann-Stiftung eine Expertise über die elektronische Patientenakte. Darin fordert der Medizininformatiker Peter Haas von der Fachhochschule Dortmund die Schaffung eines Bundesinstituts für die Einführung einer elektronischen Patientenakte, da die Projektgesellschaft Gematik schon mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte überfordert sei. Seiner Meinung nach ist die elektronische Patientenakte das Kernstück der individuellen patientenzentrierten Gesundheitsversorgung. Ein IT-System, in der Ärzte und Versicherte auf diese Akte Zugriff haben, seien eine ethische Notwendigkeit. Jeder Bürger solle eine nationale ePA besitzen und sie in eigener digitaler Hoheit sowohl benutzen als auch gestalten können. Darüber hinaus sollten Ärzte und andere Leistungserbringer Daten und Diagnosen sicher in die Akte übertragen können, um doppelte Behandlungen zu vermeiden und Arzneimitteltherapiesicherheit zu gewährleisten.

Seiner Einschätzung nach wird Deutschland aufgrund der Erprobung des Datenschutzes und des Berechtigungsmanagements beim Zugriff für die Realisierung der Patientenakte noch zehn Jahre benötigen.

Soweit, so falsch. In zweierlei Hinsicht: Die Begrifflichkeiten „Patientenakte“ und „Gesundheitsakte“ sind klar definiert und bezeichnen tatsächlich zwei diametral entgegengesetzte Ansätze. Während die Patientenakte von einem Arzt geführt wird und der Bürger nicht allein darauf zugreifen kann, ist bei der Gesundheitsakte der Patient alleiniger Eigentümer seiner Daten.

Wenn Peter Haas also von der Patientenakte spricht, meint er eine Gesundheitsakte.

Ebendas möchte auch die Politik, keine Patienten-, sondern eine Gesundheitsakte. Leider ist die angestrebte Patientenanbindung an das digitale Gesundheitswesen mit der eGK nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kam ein Gutachten der von der Politik in Auftrag gegebenen Studie der Gematik.

Auch falsch liegt Peter Haas mit seiner Vermutung, die Umsetzung einer Gesundheitsakte nehme noch zehn Jahre in Anspruch.

Wie also ist der Stand der Dinge in puncto „mündiger Patient im digitalen Gesundheitswesen“?

Sicherlich wird es eine Reihe von Serviceprovidern geben, die eine Patientenakte innerhalb der TI (Telematik-Infrastruktur) werden anbieten können – sofern diese eines Tages funktionieren sollte.

Bis dahin allerdings werden sich längst Serviceprovider für Gesundheitsakten außerhalb der Gematik und der TI etabliert haben. Das Unternehmen vitabook hat eine sektorenübergreifende Gesundheitsakte entwickelt und kooperiert bereits mit Branchenschwergewichten wie Helios, Compugroup und verschiedenen Uni-Kliniken. Sämtliche auch von Haas geforderten Funktionen sind im vitabook-Gesundheitskonto bereits umgesetzt worden.

Die AOK-Nord-Ost zieht nach und erarbeitet gemeinsam mit Cisco eine Gesundheitsakte, die Techniker plant, mit der IBM in den kommenden Jahren eine Lösung zu entwickeln. Zunächst einmal sollen Patient und Krankenkasse Daten tauschen können. Ärzte und Kliniken sollen erst später folgen. Auch diese Möglichkeiten bietet vitabook längst.

Hier die Expertise der Bertelsmann-Stiftung:

http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/elektronische-patientenakten-1/

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