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Junge Frau mit Smartphone

Gesundheitsdaten gehören dem Patienten!

vitabook: Gesundheitsdaten gehören dem Patienten! Ausschließlich.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sollte vor allem den Bürgern viele Vorteile bringen. Doch die von der Politik auch dafür vorgesehene elektronische Gesundheitskarte ist den Erwartungen nicht gerecht geworden. Kürzlich ließ die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verlauten, nun die Digitalisierung koordinieren zu wollen und meint damit auch digitale Lösungen für Gesundheitsakten, in denen sämtliche Gesundheitsdaten von Bürgern gespeichert werden sollen. Doch gehören Gesundheitsdaten tatsächlich in die Hände von Krankenkassen? Das Unternehmen vitabook bietet mit dem Online-Gesundheitskonto längst ein System, mit dem Nutzer ihre Daten digital sammeln können. Dabei allerdings hat ausschließlich der Inhaber des Kontos die Hoheit über seine Daten.

In einem Gespräch mit der Ärztezeitung kündigte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel an: „ …, sämtliche im Feld von elektronischer Gesundheitskarte und elektronischer Patientenakte zurzeit in Entwicklung befindlichen Lösungen genau anzusehen und in passende Regelungen und gemeinsame Rahmenbedingungen zu überführen.“ Der Arzt müsse diese Entwicklung mitbestimmen. Diese auf den ersten Blick durchaus löbliche Ankündigung kommt nicht nur spät, sie wirft zudem die Frage auf, ob sie uneigennützig ist oder vielmehr Daten gesammelt werden sollen. Unbeantwortet bleibt ebenso, welche Rolle hier der Patient spielen soll, Mitbestimmung scheint jedenfalls nicht vorgesehen zu sein.

Seit 2013 hat der Patient ein Recht auf seine Daten

Das Recht auf seine Daten besitzt der Patient bereits seit dem 26. Februar 2013. Laut Patientenrechtegesetz ist „dem Patienten … auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen.“ (§630g) Darüber hinaus wurde im Abschnitt (2) festgelegt, dass elektronische Abschriften möglich sein müssen. Während weder Ärzte noch Krankenkassen rechtzeitig auf die neue Gesetzgebung reagiert haben und die Politik bis heute an ihrem bereits von der Realität überholten Konzept der elektronischen Gesundheitskarte klebt, haben Unternehmen wie vitabook längst Fakten geschaffen.

Die eGk ist gescheitert

Das 2004 von der Bundesregierung groß angekündigte Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ sollte das Ticket in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens werden. Ein Notfalldatensatz und ein Medikationsplan sollten hinterlegt werden können, außerdem Röntgenbilder, Diagnosen, Arztbriefe und andere wichtige Gesundheitsdaten. Doch weder ist es der Betreibergesellschaft gematik bis jetzt gelungen, auch nur eine der Funktionen umzusetzen, noch besitzen Ärzte die notwendigen Lesegeräte. Zudem scheint die Möglichkeit, dass ein Deutscher im Ausland erkranken könnte, schlicht vergessen worden zu sein: Nicht einmal in EU-Ländern existieren passende Konnektoren zum Auslesen der Karte, geschweige denn in anderen Staaten. Und schließlich wird der Forderung nach dem selbstbestimmten Patienten mit der eGk in keiner Weise Rechnung getragen: Der Versicherte erhält lediglich „begleiteten“ Zugang zu seinen Daten, nämlich in Anwesenheit des Arztes.

Gesundheitsakten von Krankenkassen – Serviceoffensiven?

Nachdem inzwischen öffentlich Zweifel am Erfolg der gematik geäußert haben, reagieren immer mehr Krankenkassen mit eigenen Lösungen – propagiert als Serviceoffensiven. Eine übergreifende Lösung sind sie jedoch nicht, denn Nutzer können nur jeweils die eigenen Versicherten sein. Eine patientenzentrierte Lösung sind sie ebenfalls nicht – auch wenn sie als solche angepriesen werden. Die Techniker gab soeben bekannt, Ärzten über eine Software eine papierlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu ermöglichen. Damit wird auch die Krankenkasse direkt über den Gesundheitszustand ihre Versicherten informiert, was ihr durchaus selbst Vorteile bringt. Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann-Stiftung, twitterte zu dem Gespräch aus der Ärztezeitung mit Vertretern der KBV: Für mich klingt das eher so, als ob die @kbv4u das Verfügungsmonopol der #Ärzte über die #Patientendaten sichern will, auch sie stationären! 


vitabook: Gesundheitsdaten gehören ausschließlich in die Hände des Patienten

„Gesundheitsdaten gehören in einen Online-Speicher“, so vitabook-Gründer Markus Bönig. „So haben Behandler im Notfall jederzeit und überall Zugriff auf lebensnotwendige Informationen. Gleichzeitig muss dieser Speicher unter alleiniger Hoheit des Patienten stehen. Denn Gesundheitsdaten gehören ausschließlich in die Hände des Patienten.“

Ebendiesen Speicherort hat vitabook mit dem Online-Gesundheitskonto geschaffen. Das Unternehmen agiert hier konsequent patientenzentriert. Über unterschiedliche Schnittstellen vernetzt vitabook zwar sämtliche Akteure des Gesundheitswesens, doch ohne Erlaubnis des Konto-Inhabers kann niemand auf seine Daten zugreifen. Über die Schnittstellen kann der Nutzer Gesundheitsdaten (Diagnosen, Laborberichte, Röngtenbilder, u.s.w.) digital empfangen und online jedem Behandler jederzeit und überall zur Verfügung stellen.

Den Notfalldatensatz hinterlegt der Nutzer selbst in seinem Konto, bestimmt also auch hier, was Helfern im Notfall mitgeteilt werden soll. Diese können dann den Notfalldatensatz in Sekundenschnelle einsehen.

Links:

www.aerzteblatt.de/nachrichten/79410/Kassenaerztliche-Bundesvereinigung-will-Digitalisierung-koordinieren

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