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Planen Sie die Abreise aus dem Krankenhaus rechtzeitig vor dem Tag der Entlassung




Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist für viele Patienten eine ungewohnte und teilweise unangenehme Situation. Während des Aufenthaltes wird oft eine Vielzahl von Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt. Am Ende des Krankenhausaufenthaltes steht die Entlassung. Was es dabei zu beachten gibt und was Sie unbedingt über die Entlassung aus dem Krankenhaus wissen sollten.


Wie läuft die Entlassung aus dem Krankenhaus ab?


Die Entlassung steht am Ende der Behandlung im Krankenhaus. In den meisten Fällen wird der Arzt bereits einige Tage vor Entlassung das Entlassungsdatum wissen und mit dem Patienten besprechen. Am Tag der Entlassung händigt der behandelnde Arzt dem Patienten einen sogenannten Arztbrief oder Entlassungsbrief aus. Auf diesem Brief sind alle wichtigen Informationen über den Krankenhausaufenthalt, die durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen und die aktuellen Medikamente des Patienten aufgeführt. Er ist in medizinischer Fachsprache geschrieben und dient dem weiterbehandelnden Arzt – dabei handelt es sich meist um den Hausarzt – als Information, die ihm hilft, das weitere Vorgehen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu planen.


Als Patient sollte man darauf achten, den Arztbrief unbedingt von dem behandelnden Arzt einzufordern, falls dieser ihn nicht bereits ausgestellt hat. Der Brief wird dem weiterbehandelnden Arzt zwar meist auch per Post zugestellt, allerdings kann das einige Wochen dauern. Deshalb sollte man den Entlassungsbrief, den man im Krankenhaus erhalten hat, unbedingt zum nächsten Termin beim weiterbehandelnden Arzt mitbringen. So kann dieser gemeinsam mit dem Patienten das weitere Vorgehen zur optimalen Behandlung der Erkrankung besprechen.


Zu welcher Uhrzeit findet die Entlassung aus dem Krankenhaus statt?


Viele Krankenhäuser haben einen sehr straffen Zeitplan, was die Belegung ihrer Betten betrifft. Deshalb finden die meisten Entlassungen morgens oder vormittags statt, sodass das Zimmer schnell von dem nächsten Patienten bezogen werden kann. In einigen Fällen, z. B. wenn noch eine Untersuchung aussteht oder der Entlassungsbrief noch nicht fertig geschrieben ist, kann sich die Entlassung auch verzögern. Es ist zu empfehlen, frühzeitig mit dem behandelnden Arzt über die Uhrzeit der Entlassung zu sprechen, um die Abreise aus dem Krankenhaus entsprechend planen zu können.


Was, wenn der Patient nach der Entlassung einen Transportschein benötigt?


Falls der Patient nach der Entlassung aus dem Krankenhaus einen Transport benötigt, d. h. nicht alleine nach Hause fahren kann, gibt es die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt einen Transportschein ausstellt. Nur, wenn ein solcher Schein vorliegt, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für den Transport.


Um einen Transportschein ausstellen zu können, muss die Fahrt in Zusammenhang mit einer medizinischen Versorgung stehen und zwingend notwendig sein. Diese Notwendigkeit ergibt sich beispielsweise bei pflegebedürftigen Personen, die nicht alleine das Krankenhaus verlassen oder von einem Angehörigen abgeholt werden können. Für Patienten empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem behandelnden Arzt darüber zu sprechen, ob er einen Transportschein ausstellen kann. So kann sichergestellt werden, dass das weitere Vorgehen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus feststeht.


Ist es möglich, sich frühzeitig selbst aus dem Krankenhaus zu entlassen?

In einigen Fällen können Patienten den Krankenhausaufenthalt aus eigenem Entschluss frühzeitig beenden. Dabei spricht man von einer „Entlassung gegen ärztlichen Rat“. Trifft ein Patient diese Entscheidung, gibt es einiges zu beachten.


Fast alle Patienten dürfen das Krankenhaus frühzeitig verlassen. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen, die zu beachten sind:


1) Patienten mit einer ansteckenden Infektionskrankheit: Wenn ein Patient unter einer ansteckenden Infektionskrankheit leidet, kann ihm das frühzeitige Verlassen des Krankenhauses verweigert werden. Diese Regelung gilt, um die Gefährdung anderer durch den Patienten zu vermeiden.


2) Patienten, die frisch operiert sind: Frisch operierte Patienten dürfen zum eigenen Schutz nicht vorzeitig aus dem Krankenhaus entlassen werden.


Für alle Patienten, die nicht unter diese Ausnahmen fallen, gilt das Selbstbestimmungsrecht. Sie dürfen frei darüber entscheiden, wann sie den Krankenhausaufenthalt beenden. Da eine vorzeitige Beendigung der Behandlung auch Risiken mit sich bringt, müssen Patienten in einem solchen Fall vom Arzt über diese Risiken aufgeklärt werden. Außerdem müssen sie schriftlich bestätigen, dass sie das Krankenhaus dennoch gegen ärztlichen Rat frühzeitig verlassen möchten.


Für alle Risiken, die eine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus mit sich bringt, muss der Patient selbst haften. Wenn er aus eigenem Willen das Krankenhaus vor Abschluss der Behandlung verlässt, kann er im Nachhinein keine Ansprüche gegen das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt geltend machen, falls es zu einem gesundheitlichen Schaden kommt.


In den allermeisten Fällen ist ein Krankenhausaufenthalt unbedingt notwendig. Deshalb empfiehlt es sich, die gesamte Dauer des Aufenthaltes abzuwarten und alle Untersuchungen und Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Nur in besonderen Ausnahmefällen sollten Patienten von ihrem Recht Gebrauch machen, die Behandlung frühzeitig zu beenden.


Was, wenn sich dem Krankenhausaufenthalt eine Reha anschließt?

Bei einigen Erkrankungen kann auf den akuten Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung (Rehabilitation, Reha) folgen. Ob im individuellen Fall eine solche Maßnahme notwendig oder sinnvoll ist, bespricht man am besten mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus oder mit dem einweisenden Arzt. In solchen Fällen kann das weitere Vorgehen direkt mit dem behandelnden Arzt geplant werden. So kann zum Beispiel nach der Entlassung direkt der Transport zu der Rehabilitationsklinik eingeleitet werden.


Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus erhält der Patient eine Vielzahl an Dokumenten. Einen Entlassungsbrief, in dem eine Übersicht der Behandlung im Krankenhaus, durchgeführte Untersuchungen und aktuelle Medikamente aufgeführt sind und oftmals zusätzlich die Befunde der durchgeführten Untersuchungen (z. B. Röntgenbilder, Befunde einer Magen- oder Darmspiegelung). Diese Dokumente sind für die weitere Behandlung sehr wichtig. Deshalb ist es von großer Bedeutung, sie übersichtlich zu verwahren und leicht einsehen zu können.




Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Entlassung Krankenhaus. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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