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Krankenkassenkarte verloren




Ein Arztbesuch steht an und die Krankenkassenkarte ist unauffindbar. Was nun? Der Termin muss nicht unbedingt verschoben werden. Denn die elektronische Gesundheitskarte lässt sich bei den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen bequem online oder telefonisch bestellen. Ist die neue Karte nicht rechtzeitig in der Post, kann der Versicherungsstatus beim Arzt stattdessen auch mit einer schriftlichen Bescheinigung der jeweiligen Krankenkasse nachgewiesen werden.


Was tun, wenn die Krankenkassenkarte verloren gegangen ist?


Die Krankenkassen- oder Versichertenkarte dient bei einem Arztbesuch dazu, den Versicherungsstatus des Patienten nachzuweisen, sodass schon vor der Behandlung geklärt ist, wer die Kosten für diese übernehmen wird. Außerdem sind auf der Karte die Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versichertennummer und Geschlecht) gespeichert und können mithilfe eines Lesegeräts in der Arztpraxis ausgelesen werden. Der Besitz einer Versichertenkarte der gesetzlichen Krankversicherungen ist demnach in der Regel die Voraussetzung für eine medizinische Versorgung, es sei denn, der Patient ist privat versichert oder plant, die Behandlung selbst zu bezahlen. Handelt es sich um einen medizinischen Notfall, wird der Betroffene auch ohne Vorlage der Karte behandelt.


Im Falle eines Verlustes ist es deshalb sinnvoll, umgehend die entsprechende Krankenkasse zu informieren und in diesem Zuge eine neue Karte zu beantragen. Die Ersatzkarte sollte innerhalb von 14 Tagen in der Post sein. Die Bestellung kann bei den meisten Krankenversicherungen online oder telefonisch aufgegeben werden. Dazu wird die Versichertennummer benötigt. Natürlich besteht darüber hinaus die Möglichkeit, bei der nächstgelegenen Filiale oder bei seinem persönlichen Berater sein Anliegen vorzutragen. In der folgenden Tabelle sind Links und Telefonnummern zur Bestellung einer neuen Versichertenkarte bei den 15 größten gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands aufgelistet. Die angegebenen Servicehotlines sind bis auf eine gekennzeichnete Ausnahme rund um die Uhr erreichbar.


Krankenkasse Versichertenkarte verloren oder defekt
Techniker Krankenkasse Online bestellen bei „Meine TK“: https://www.tk.de/web/...
Telefonisch bestellen: 0800 / 285 85 85*
BARMER GEK Online bestellen bei „Meine BARMER GEK“: https://www.barmer.de/faq/...
Telefonisch bestellen: 0800 / 333 1010*
DAK Gesundheit Online oder im DAK Beraterchat bestellen: https://www.dak.de/dak/...
Telefonisch bestellen: 040 / 325 325 555
AOK Bayern Online bestellen bei „Meine AOK“: https://www.aok.de/pk/bayern/...
AOK Baden-Württemberg Online bestellen: https://bw.aok.de/pk/...
Telefonische Beratung: 0800 / 265 29 65*
IKK Classic Infos zur Elektronischen Gesundheitskarte: https://www.ikk-classic.de/pk/sp/... Telefonische Beratung: 0800 / 455 1111*
AOK Plus Online bestellen: https://www.aok.de/pk/rh/...
Telefonische Beratung: 0800 / 105 900 0*
AOK Rheinland/Hamburg Online bestellen: https://www.aok.de/pk/rh/...
Telefonisch bestellen: 0800 / 126 5265*
AOK Nordwest Telefonische Beratung: 0800 / 265 5000*
AOK Niedersachsen Online bestellen: https://www.aok.de/pk/niedersachsen/...
Telefonische Beratung: 0800 / 026 56 37*
Kaufmännische Krankenkasse Online bestellen: https://www.kkh.de/meine-kkh/egk
Telefonische Beratung: 0800 / 554 864 0 554*
AOK Nordost Telefonische Beratung: 0800 / 265 0 800*
Knappschaft Online bestellen: https://www.knappschaft.de/...
Telefonisch bestellen: 08000 200 501* (Montag bis Freitag 8:00 bis 19:00 Uhr)
AOK Hessen Online bestellen: https://www.aok.de/pk/hessen/...
Telefonische Beratung: 0800 / 0000 255*
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Telefonische Beratung: 0800 / 477 2 000*

*gebührenfrei innerhalb Deutschlands


Was gibt es seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu beachten?


Am 01. Januar 2015 wurde bundesweit die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Diese ist mit einem Chip ausgestattet, der von einem Lesegerät ausgelesen werden kann und auf dem die Daten des Versicherten gespeichert sind. Zukünftig wird die Gesundheitskarte außerdem als Authentifizierungswerkzeug für den Zugriff auf medizinische Daten des Patienten dienen. Dazu wird allerdings die Eingabe einer Pin-Nummer nötig sein, die jedem Karteninhaber von seiner Krankenversicherung mitgeteilt wird. Um einem Missbrauch der Gesundheitskarte vorzubeugen, ist es sinnvoll, diese ähnlich wie eine EC- oder Kreditkarte bei Verlust sperren zu lassen. Für Fragen zu diesem Thema stehen die Servicehotlines der Krankenversicherungen rund um die Uhr zur Verfügung. Der Diebstahl der Karte wird zusätzlich dadurch erschwert, dass sich auf der Vorderseite ein Lichtbild des Versicherten befindet. So kann bei einem Arztbesuch optisch verifiziert werden, ob es sich beim Patienten tatsächlich um den Inhaber der vorgelegten Gesundheitskarte handelt.


Ist ein Arztbesuch auch ohne Krankenkassenkarte möglich?


Auch ohne die Vorlage der Krankenkassenkarte kann ein Arzttermin wahrgenommen werden. Der Patient ist in diesem Fall verpflichtet, die Karte innerhalb von zehn Tagen nachzureichen oder in dieser Zeit einen anderen Versicherungsnachweis zu erbringen. Der Arzt ist berechtigt, dem Patienten die Behandlungskosten nach Ablauf dieser Frist privat in Rechnung zu stellen. Legt der Versicherte bis zum Ende des Quartals seine gültige Versichertenkarte vor, werden ihm die Kosten zurückerstattet.


Bei Verlust der Gesundheitskarte besteht außerdem die Möglichkeit, eine schriftliche Bescheinigung der jeweiligen Krankenkasse über den Versicherungsstatus vorzulegen. Diese Bescheinigung wird in jeder Arztpraxis als Kartenersatz akzeptiert. Wer in der nächstgelegenen Filiale seiner Versicherung vorspricht, erhält das Dokument mit etwas Glück sofort. Es wird aber bei den meisten Versicherungen auch postalisch oder per Fax versendet.


Was passiert, wenn die Krankenkassenkarte beim Arzt nicht eingelesen werden kann?


Wenn die Krankenkassenkarte zwar nicht verloren gegangen ist, aber das Lesegerät in der Arztpraxis diese als ungültig oder defekt erkennt, werden die Patientendaten manuell erfasst. Name, Geburtsdatum, Wohnort, Krankenkasse, Versicherungsstatus und die Versichertennummer werden dann in einem Formular eingetragen und vom Patienten mit seiner Unterschrift bestätigt. Nach dem Arztbesuch sollte umgehend eine neue Karte beantragt werden.


Quellen


Bundesministerium für Gesundheit, „Die elektronische Gesundheitskarte“: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/e-health-gesetz/allgemeine-informationen-egk.html (aufgerufen am 11.11.2016)


Bundesministerium für Gesundheit, „Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte und zum E-Health-Gesetz“, http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/e-health-gesetz/faq-e-health-gesetz.html, 11.11.2016 (aufgerufen am 11.11.2016)


Kassenärztliche Bundesvereinigung, „Die EGK in der Praxis“, http://www.kbv.de/html/6505.php (aufgerufen am 11.11.2016)




Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Krankenkassenkarte verloren. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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