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Mit dem Organspendeausweis seinen Liebsten im Ernstfall eine schwere Entscheidung abnehmen




Etwa die Hälfte aller Entscheidungen für oder gegen eine Organspende treffen in Deutschland noch immer die Angehörigen des Verstorbenen. Dies ermittelte die Deutsche Stiftung für Organtransplantation, die hierzulande gemeinsam mit Eurotansplant die Verteilung von Spenderorgangen koordiniert. Wer allerdings einen ausgefüllten Organspendeausweis bei sich trägt, kann seinen Liebsten im Ernstfall diese schwere Entscheidung abnehmen. Dort ist notiert, ob der Ausweis-Inhaber einer Spende im Todesfall zustimmt oder widerspricht. Das blau-orangene Kärtchen ist bei den Krankenkassen, bei Ärzten und sogar online erhältlich.


Was ist ein Organspendeausweis?


Der Organspendeausweis dient dazu, Ärzte und Angehörige auf möglichst einfachem Weg darüber zu informieren, ob der Inhaber im Todesfall seine Organe für eine Transplantation zur Verfügung stellt. In Deutschland gibt es keine Möglichkeit, sich zentral als Spender registrieren zu lassen. Laut Transplantationsgesetz gilt aber hierzulande die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass der Wille des Verstorbenen ermittelt werden muss, bevor eine Transplantation durchgeführt werden kann. Liegt diesbezüglich keine schriftliche oder mündliche Erklärung vor, müssen die Angehörigen die Entscheidung treffen. Der Organspendeausweis ist deshalb die beste Möglichkeit, von seinen Persönlichkeitsrechten auch über den Tod hinaus Gebrauch zu machen. Ärzte und Angehörige können dort nicht nur nachlesen, ob der Verstorbene mit einer Organspende einverstanden ist, sondern auch, ob er nur bestimmte oder alle infrage kommenden Organe und Gewebe für eine Transplantation freigibt. Vorerkrankungen, die in diesem Fall relevant sind, wie beispielsweise Infektionen oder eine Krebserkrankung, können im Feld „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ notiert werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Kontaktperson zu benennen, die im Ernstfall benachrichtigt werden soll. Der Organspendeausweis gilt nur für Leichenspenden, also für Spenderorgane von Verstorbenen. Natürlich gibt es außerdem die Möglichkeit, einige Organe wie beispielsweise eine Niere oder einen Teil der Leber als Lebendspende zu transplantieren.


Der ausgefüllte Ausweis wird bestenfalls immer bei den persönlichen Papieren oder im Portemonnaie mitgeführt. Wer seine Meinung über die dort eingetragenen Informationen ändert, kann den alten Ausweis ganz einfach vernichten und auf einem neuen Exemplar seine aktuelle Entscheidung vermerken.


Woher bekommt man einen Organspendeausweis?


Der Organspendeausweis kann bei allen deutschen Krankenkassen bestellt werden. Auch in vielen Apotheken oder bei Ärzten ist er erhältlich. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt ihn auf seiner Website als pdf-Dokument zum Ausdrucken zur Verfügung. Auf https://www.organspende-info.de/ kann der Ausweis ebenfalls ausgedruckt, aber auch, je nach Vorliebe, als Plastik- oder Pappkärtchen auf Deutsch, Türkisch oder Englisch kostenlos per Post beordert werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich beim Infotelefon Organspende unter der kostenfreien Nummer 0800/90 40 400 über das Thema zu informieren. Auch dort ist eine telefonische Bestellung des Ausweises möglich. Wird dieser per Post versendet, ist es aus Datenschutzgründen üblich, eine Blanko-Version zu verschicken. Wer sich allerdings dafür entscheidet, ihn selbst auszudrucken, kann online seine Daten eintragen und erspart im Zweifel Arzt und Angehörigen das mühsame Entziffern der eigenen Handschrift.


Die Krankenkassen sind seit November 2012 gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten mit Abschluss des 16. Lebensjahres über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren und ihnen einen Organspendeausweis zur Verfügung zu stellen. Wer seinen Ausweis verloren hat und die Zeit bis zur Beschaffung eines neuen Exemplars überbrücken will, kann auch eine formlose, schriftliche Erklärung bei sich führen. Diese ist im Zweifelsfall ebenfalls gültig. Im Testament dagegen hat die Willenserklärung zur Spende nichts verloren. Die Testamentseröffnung findet meist erst dann statt, wenn es für eine Organentnahme bereits zu spät ist.


Gibt es ein Mindestalter für den Organspendeausweis?


Prinzipiell darf natürlich jeder einen Organspendeausweis bei sich führen. Vor Abschluss des 14. Lebensjahres obliegt die Entscheidung über eine Spende allerdings den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund. Danach ist es möglich, auch gegen den Willen der Eltern einer Organentnahme zu widersprechen. Es gilt dann das Widerspruchsrecht. Das Recht, allein zu entscheiden, dass man Spender werden möchte, wird in Deutschland erst mit Abschluss des 16. Lebensjahres gewährt. Dennoch können Eltern im Todesfall ihres Kindes von einer Willenserklärung durch einen Ausweis profitieren und diese im Zweifel berücksichtigen.


Wer kann Spender werden?


Der Organspendeausweis kommt in der Praxis relativ selten zum Einsatz. Organe kommen nur dann als Transplantate infrage, wenn beim Spender ein sogenannter unumkehrbarer Hirnfunktionsausfall, also der Hirntod durch einen Arzt festgestellt wurde, das Herz-Kreislauf-System aber weiterhin künstlich aufrechterhalten werden kann. Transplantierbare Organe sind die Niere, die Leber, das Herz, die Lunge, die Bauchspeicheldrüse (Pankreas) und der Dünndarm. Anders sieht es mit Gewebespenden aus. Ein Gewebetransplantat kann noch bis zu 72 Stunden nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen werden. Blutgefäße, Haut, Augenhornhaut, Herzklappen, Knochen, Sehnen und Bänder und die Eihaut der Fruchtblase sind transplantierbare Gewebe. Ein Höchstalter gibt es für Spender nicht. Es zählt lediglich die Funktionstüchtigkeit der Organe. Seit 1999 gibt es bei der zentralen Vermittlungsstelle für Organspenden Eurotransplant das European Senior Programm. Im Rahmen dieses Programmes werden Spenden von älteren Spendern an ältere Empfänger vermittelt, sodass deren Wartezeit auf ein Organ sich erheblich verkürzt.


Was spricht für den Organspendeausweis?


Das Thema Organspende geht jeden etwas an. Jeder Mensch kann durch einen Unfall oder eine unvorhergesehene Erkrankung in die Situation geraten, auf ein fremdes Organ angewiesen zu sein. Durch Organspender werden jährlich tausende von Leben gerettet. Dennoch werden in Deutschland noch immer Pro und Contra des Organspendeausweises diskutiert. Auf der Pro-Seite steht aber nicht nur die Möglichkeit, das Leben eines anderen zu verlängern. Auch diejenigen, die einer Spende widersprechen, tun mit ihrem Ausweis etwas Gutes. Angehörige sind häufig mit der Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme im Todesfall überfordert. Sie sind mit ihrer Trauer beschäftigt und können den Willen des Verstorbenen nicht rekonstruieren. Liegt ein Organspendeausweis vor, wird ihnen diese Entscheidung abgenommen. Der Arzt muss sich in jedem Fall an den dort notierten Willen halten. Aber auch wer einen Ausweis besitzt, sollte seine Angehörigen über seine Entscheidung mündlich informieren. Damit ist für den Fall vorgesorgt, dass das Dokument verloren geht oder im Todesfall nicht auffindbar ist.


Eine Ausweispflicht existiert in Deutschland trotzdem nicht. Gegner des Ausweises befürchten, durch eine solche Pflicht Personen zur Organspende zu drängen, die lieber keine Spender geworden wären. Bedenken gibt es außerdem bezüglich der ärztlichen Sorgfalt bei der Behandlung von Organspendern. Einem Patienten absichtlich notwendige medizinische Maßnahmen zu verweigern, um seine Organe transplantieren zu können, widerspricht jedoch nicht nur dem ärztlichen Berufsethos, sondern ist selbstverständlich auch gesetzeswidrig.


Gilt der Organspendeausweis auch im Ausland?

Jedes Land hat seine eigene gesetzliche Regelung zur Organspende, die bei einem Todesfall zur Anwendung kommt. In vielen Ländern wie zum Beispiel in Italien, Russland, Belgien oder Spanien gilt die sogenannte Widerspruchsregelung. Im Rahmen dieser Regelung wird jeder als Organspender behandelt, solange er einer Spende nicht ausdrücklich widersprochen hat. Das Einspruchsrecht für Angehörige gilt nicht in allen Ländern mit Widerspruchsregelung. In Österreich beispielsweise existiert das sogenannte „Widerspruchsregister gegen Organspende“. Auch als Ausländer ist es nötig, sich dort registrieren zu lassen, um einer Spende zu widersprechen. Grundsätzlich lohnt es sich, sich vor einer Reise über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Reiseziels zu informieren. Der Organspendeausweis wird zwar nicht überall auf der Welt berücksichtigt, kann aber im Zweifel zu einer Entscheidungsfindung beitragen.


Quellen

Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung: https://www.organspende-info.de/ (aufgerufen am 02.11.2016)


Bundesministerium für Gesundheit, „Organspende“: http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/organspende.html (aufgerufen am 02.11.2016)


Deutsche Stiftung Organtransplantation, „Zahlen zur Organspende und –transplantation“ http://www.dso.de/servicecenter/krankenhaeuser/zahlen-zur-organspende-und-transplantation.html (aufgerufen am 02.11.2016)


Deutsche Stiftung Organtransplantation, „Deutsche Regelung zur Organspende: die Entscheidungslösung gilt ab 1. November“: http://www.dso.de/dso-pressemitteilungen/einzelansicht/article/neureglung-zur-organspende-die-entscheidungsloesung-gilt-ab-1-november.html (aufgerufen am 02.11.2016)




Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Organspendeausweis. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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