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Schwerbehindertenausweis: Wie und wo verlängern?




Ein Schwerbehindertenausweis läuft in Deutschland nach höchstens fünf Jahren ab, falls er nicht unbefristet gültig sein sollte. Kurz vor dem Ende der Gültigkeitsdauer muss der Ausweis verlängert werden, wenn der Inhaber weiterhin von seinem Recht auf Nachteilsausgleich Gebrauch machen möchte. Zuständig für die Verlängerung sind die jeweiligen Kommunalverwaltungen und die Versorgungsämter der Länder. In der Regel genügt ein formloser Antrag, der allerdings rechtzeitig eingereicht werden muss.


Was ist ein Schwerbehindertenausweis?


Ein Schwerbehindertenausweis kann von Personen beantragt werden, die an einer erheblichen körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung leiden. Die Antragstellung erfordert ein vorausgegangenes Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung. In Deutschland sind die Versorgungsämter für dieses Verfahren zuständig. Diese richten sich dabei nach den gesetzlich festgelegten „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Ein Schwerbehindertenausweis kann in der Regel erst dann beantragt werden, wenn die Erkrankung oder Behinderung bereits mindestens sechs Monate andauert. Der Ausweis wird nur ausgestellt, wenn den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ entsprechend ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Die Feststellung des Behinderungsgrades und die Beantragung des Ausweises sind in Deutschland für beeinträchtigte Menschen nicht verpflichtend. Der Schwerbehindertenausweis ist allerdings die Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Rechte und Nachteilsausgleiche, die sich nach dem Grad und der Art der Behinderung richten.


Wann muss der Schwerbehindertenausweis verlängert werden?


Auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises ist das Ende seiner Gültigkeitsdauer abgedruckt. In Deutschland werden Schwerbehindertenausweise für längstens fünf Jahre ausgestellt. Unbefristet gültige Ausweise werden nur sehr selten und in Ausnahmefällen genehmigt. Nicht jede Behinderung ist von Dauer; häufig ändert sich der Gesundheitszustand des Betreffenden im Laufe seines Lebens. Daher behalten die Behörden sich vor, nach einer bestimmten Zeit den Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis erneut zu prüfen. Die Verlängerung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. In einigen Ländern wie zum Beispiel in Berlin sind die Bearbeitungszeiten für Verlängerungsanträge jedoch deutlich länger als die hier veranschlagte Dauer. Es gilt dementsprechend, sich rechtzeitig zu informieren. Seit 2015 wird der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Seither wird bei jedem Verlängerungsantrag ein neuer Ausweis angefertigt. Das abgelaufene Pendant sollte nach Erhalt des neuen Ausweises umgehend vernichtet werden, um Missbrauch vorzubeugen.


Wie läuft die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises ab?


In der Regel genügt ein formloser Antrag auf Verlängerung des Schwerbehindertenausweises, der beim zuständigen Versorgungsamt oder bei der Kommunalverwaltung eingereicht wird. Der Antrag kann, falls nötig, auch durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten gestellt werden. Die meisten Ämter stellen auf ihren Websites Vordrucke und Antragsformulare zur Verfügung. Solche Formulare sind oft auch in den Kommunalverwaltungen, Fürsorgeämtern, Sozialämtern und bei Behindertenverbänden erhältlich. Ein ärztliches Gutachten ist üblicherweise bei einer Verlängerung nicht erforderlich. Die Versorgungsämter haben allerdings das Recht, den Gesundheitszustand des Antragsstellers nachzuprüfen. Im Feststellungsbescheid kann zum Beispiel ein bestimmter Zeitpunkt zur Nachprüfung vermerkt sein. In diesem Fall wird sich das zuständige Amt beim Antragsteller melden. Selbstverständlich ist jeder Inhaber eines Schwerbehindertenausweises verpflichtet, dem Versorgungsamt mitzuteilen, falls sich sein Zustand bessert oder verschlechtert. Der Grad der Behinderung muss dann erneut festgestellt werden. Dem Antrag sollte ein aktuelles Lichtbild beigelegt werden. Informationen dazu gibt es direkt bei der zuständigen Behörde. Wird der Antrag auf Verlängerung genehmigt, wird dem Antragsteller sein neuer Ausweis ausgehändigt.


Wo kann der Schwerbehindertenausweis verlängert werden?


Wo man seinen Schwerbehindertenausweis verlängern kann: Eine Verlängerung kann beim zuständigen Versorgungsamt oder bei der jeweiligen Kommunalverwaltung vorgenommen werden. Beim Bürgeramt der Heimatstadt ist es möglich, die Adresse des entsprechenden Amtes zu erfragen. Auch online kann das richtige Versorgungsamt ausfindig gemacht werden. Unter dieser Adresse ist eine Auflistung aller deutschen Versorgungsämter zu finden: http://schwerbehindertenausweis.biz/versorgungsamt-suche/ Die meisten Versorgungsämter sind per Mail, per Fax und telefonisch erreichbar. Es ist außerdem möglich, während der jeweiligen Öffnungszeiten persönlich vorzusprechen und in diesem Zuge den Antrag einzureichen.


Was passiert, wenn der Schwerbehindertenausweis verloren geht?

Wenn der Schwerbehindertenausweis verloren geht, kann bei der zuständigen Behörde ein neuer Ausweis beantragt werden. Die Bearbeitungszeiten variieren von Amt zu Amt. Im schlimmsten Fall kann dieser Prozess sich allerdings über mehrere Monate hinziehen. Sollte der Ausweis gestohlen worden sein, verlangen einige Ämter den Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei. Dieser Nachweis muss dem Antrag beigelegt werden. Der Antrag erfolgt entweder formlos oder aber, falls das jeweilige Amt einen Vordruck bereitstellt, mithilfe eines vorgefertigten Verlustformulars. Ein aktuelles Lichtbild sollte ebenfalls mit abgegeben werden. Es lohnt sich, sich bereits beim Erstantrag über das Vorgehen im Falle eines Verlustes und über die Formalia eines Verlängerungsantrages zu informieren.


Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, „Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV). Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008“: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html (aufgerufen am 27.01.2017)


Charité Universitätsmedizin Berlin, „Gültigkeit und Verlängerung des Schwerbehindertenausweises“: https://gsbv.charite.de/infobriefe/gueltigkeit_und_verlaengerung_des_schwerbehinderten_ausweises/ (aufgerufen am 27.01.2017)




Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Schwerbehindertenausweis verlängern. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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