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Was kann die elektronische Gesundheitskarte noch außer dem Nachweis des Versicherungsstatus?




Am 01. Januar 2015 wurde in Deutschland nach einer langen Übergangsphase flächendeckend die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Diese ersetzt nicht nur den bis dahin gültigen Versichertenausweis. In Zukunft soll die Gesundheitskarte die Kommunikation zwischen behandelnden Ärzten erheblich erleichtern und den Patienten Zugriff auf ihre Krankenakten ermöglichen. Mehr Transparenz, verbesserte Behandlungspläne und die Speicherung von Notfalldaten sollen die medizinische Versorgung bundesweit optimieren. Die Gegner der Gesundheitskarte befürchten allerdings, dass die Kosten, die die Einführung verursacht, durch ihren Nutzen nicht aufgewogen werden können.


Was ist die Gesundheitskarte?


Die elektronische Gesundheitskarte (eGk) ersetzt die bis Anfang 2015 noch gültige Versichertenkarte zum Nachweis des Versicherungsstatus. Bei jedem Arztbesuch muss die Gesundheitskarte vorgelegt werden. Auf einem integrierten Chip sind die Patientendaten gespeichert, die dann in der Arztpraxis mithilfe eines speziellen Lesegerätes ausgelesen werden können. Das ist aber nicht alles. In Zukunft soll die Gesundheitskarte als Authentifizierungswerkzeug für den Zugriff auf ein zentrales Datenbanksystem genutzt werden. Dort sollen alle Daten eines Patienten gespeichert sein. Mit der Erlaubnis des Versicherten können behandelnde Ärzte auf die digitale Krankenakte zugreifen. Darüber hinaus wird der Karteninhaber entscheiden können, ob er Funktionen wie die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplänen nutzt oder ob er seine Karte als elektronischen Organspendeausweis verwenden möchte. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befindet sich auf der Rückseite. Sie ersetzt innerhalb der EU den Auslandskrankenschein. Mit ihrer Hilfe können Versicherte EU-weit ohne großen bürokratischen Aufwand medizinisch versorgt werden.


Welche Daten sind auf der Gesundheitskarte gespeichert?


Bisher steckt die elektronische Gesundheitskarte noch in den Kinderschuhen. Auf dem Chip sind lediglich der Name, das Geburtsdatum, die Versichertennummer, Angaben über den Versicherungsstatus und das Geschlecht gespeichert. Auf der Vorderseite befindet sich außerdem ein Foto des Inhabers. Dieses soll einen Diebstahl und den Missbrauch der Gesundheitskarte erschweren. Jugendliche unter 15 Jahren und Patienten, die sich selbst aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung nicht an der Aufnahme eines Lichtbildes beteiligen können, haben die Möglichkeit, die Karte auch ohne Foto zu nutzen.


Wer kann auf die gespeicherten Daten zugreifen?


Im Augenblick wird die Gesundheitskarte anlässlich eines Arztbesuches ausgelesen wie die Versichertenkarte bisher. Zukünftig soll der integrierte Chip allerdings Ärzten und Patienten Zugriff auf Fallakten und auf Versicherungsdaten gewähren. Sobald diese Funktionen eingeführt worden sind, wird es nur dann möglich sein, die Daten auszulesen, wenn nicht nur der Patient seine Karte in das Terminal einführt, sondern auch der Arzt sich mit seinem Heilsberufsausweis authentifiziert. Beide, Arzt und Patient, werden dann aufgefordert, ihre jeweilige Pin-Nummer einzugeben. Mithilfe des Pin-Systems und einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der sensiblen Daten soll ein umfangreicher Datenschutz gewährleistet werden. Ohne die Zustimmung des Karteninhabers wird es nicht möglich sein, die Karte auszulesen.


Welche Funktionen sollen in Zukunft eingeführt werden?


Die wichtigste Funktion, die die elektronische Gesundheitskarte zukünftig erfüllen soll, ist die Möglichkeit, seine Versicherungsdaten online zu ändern. So muss die Karte nicht mehr ausgetauscht werden, sobald der Inhaber beispielsweise seinen Wohnsitz wechselt oder im Falle einer Heirat den Namen seines Partners annimmt. Des Weiteren soll der Patient entscheiden können, ob er Notfalldaten auf seiner Karte speichern möchte. Bei einem Unfall wird so der behandelnde Arzt über Vorerkrankungen und Allergien informiert. Auch als Organspendeausweis kann die Karte dann genutzt werden. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, eine Kontaktperson für den Ernstfall anzugeben. Die Notfalldaten werden ausnahmsweise nicht durch das Pin-System geschützt, für den Fall, dass der Patient beim Auslesevorgang nicht ansprechbar sein sollte (Notfalldaten immer parat). Die Einführung einer digitalen Fallakte, des sogenannten Patientenfaches, soll dafür sorgen, dass jedem behandelnden Arzt Zugriff auf die Krankenakte ermöglicht wird (Gesundheitskonto des Patienten). Besonders wichtig sind dabei Informationen über eingenommene Medikamente. Unerwünschte oder sogar gefährliche Wechselwirkungen können so in Zukunft vermieden werden. Der Patient kann seine Akte außerdem selbst aktualisieren, beispielsweise mit den Ergebnissen einer täglichen Blutdruckmessung, die er zu Hause durchführt. Schließlich soll die Kommunikation verschiedener behandelnder Ärzte untereinander erheblich verbessert werden. Informationen zum Behandlungsplan, Befunde und Diagnosen werden dann mithilfe der Gesundheitskarte per Knopfdruck übermittelt.


Welche Vorteile hat die Gesundheitskarte?


Mit der elektronischen Gesundheitskarte soll das deutsche Gesundheitssystem ins digitale Zeitalter überführt werden. Obwohl es durch das Internet längst die Möglichkeit gibt, Daten schnell und sicher zu übermitteln, werden Arztbriefe und Befunde häufig noch immer postalisch oder per Fax verschickt. Die bessere und schnellere Kommunikation zwischen behandelnden Ärzten optimiert aber automatisch auch die Versorgung des Patienten und spart damit gleichzeitig Kosten. Mehr Informationen führen zu präziseren Diagnosen und größeren Heilungschancen. Mehr Transparenz für den Patienten soll außerdem dessen Möglichkeiten zur Mitbestimmung bei seiner Behandlung und zur Aufklärung über seine Erkrankung erweitern (Mitbestimmen bei der eigenen Gesundheit). Ärzte, Patienten und Staatskasse profitieren so gleichermaßen von der Digitalisierung.


Welche Nachteile hat die Gesundheitskarte?

Gegner der elektronischen Gesundheitskarte fürchten nicht nur die bei der Einführung des neuen Systems anfallenden Kosten. Auch das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient wird Kritikern zufolge durch die Digitalisierung beschädigt. Der Patient gibt seine Daten aus der Hand, die nicht mehr für andere unzugänglich im Aktenschrank des Arztes weggeschlossen sind, sondern der Gefahr des Missbrauchs durch Fremde ausgesetzt werden. Daher sieht der Gesetzgeber vor, dass jeder Versicherte individuell entscheiden kann, welche medizinischen Informationen gespeichert werden und in welchem Umfang er die Funktionen der Karte nutzen möchte.


Gibt es die Gesundheitskarte auch für Flüchtlinge?

Flüchtlinge werden, sobald sie die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen haben, den Kommunen zugeteilt. Die Organisation und Gewährleistung ihrer medizinischen Versorgung obliegt dann ebenfalls der jeweiligen Kommune. Häufig ist ein Arztbesuch für einen Flüchtling ein großer bürokratischer Aufwand. Damit die Kosten übernommen werden, ist ein Berechtigungsschein des Sozialamtes nötig. Auch für weitere Therapiemaßnahmen muss das Amt seine Erlaubnis erteilten. Mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge kann dieser Missstand behoben werden. Ohne den zusätzlichen Weg zum Amt können diese die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Eine Rahmenvereinbarung mit den Gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht in diesem Fall die Kostenübernahme. Jede Kommune kann allerdings selbst entscheiden, ob sie der Rahmenvereinbarung beitreten und die dadurch entstehenden Kosten auf sich nehmen möchte. Bisher gibt es die Gesundheitskarte für Flüchtlinge flächendeckend nur in Berlin, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein.


Quellen

Das Bundesministerium für Gesundheit, „Die elektronische Gesundheitskarte“: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/e-health-gesetz/allgemeine-informationen-egk.html (aufgerufen am 08.11.2016)


GKV Spitzenverband, „Die Gesundheitskarte“: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/service_1/egk/GKV_Faltblatt_Gesundheitskarte_DE_web_05-2016.pdf (aufgerufen am 08.11.2016)


Bertelsmann Stiftung, „Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge“, https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_VV_Gesundheitskarte_Fluechtlinge_2016.pdf (aufgerufen am 08.11.2016)




Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Gesundheitskarte. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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